Legen Sie Ihre Füße in unsere erfahrenen Hände!
Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege?
Bei der kosmetischen Fußpflege wird der gesunde Fuß gepflegt und verschönert. Es werden zum Beispiel die Nägel geschnitten und lackiert und die Fußhaut gepflegt. Ästhetik und schöne Füße stehen hier im Vordergrund. Die Ausübung ist an kein spezielles Gesetz oder strenge Hygienerichtlinien gebunden. Somit werden hier auch keine Schmerzstellen oder krankhafte Veränderungen am Fuß behandelt. Die kosmetische Fußpflege kann grundsätzlich frei ausgeübt werden.
Medizinische Fußpflege/Podologie hingegen ist die präventive, therapeutische oder rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Der Beruf der Podologin und die damit verbundene Ausübung medizinischer Fußpflege basiert auf einer 3-jährigen Fachausbildung, ist durch das Gesetz der Podologin und des Podologen (PodG) geregelt und an strenge Hygienerichtlinien gebunden. Eine Podologin bzw. ein Podologe ist in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Patienten mit Neuropathie, Bluter, Rheumatiker und Patienten mit Querschnittssyndromen entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln. Auch Beschwerden wie Eingewachsene Nägel, Hühneraugen oder Druckstellen sind ein großer Bereich des Podologen.
Kann man auch ohne Überweisung vom Arzt eine Podologische Behandlungen in Anspruch nehmen?
Eine podologische Behandlung kann jeder Zeit auch ohne ärztlich Überweisung erfolgen. Legen Sie Wert darauf, Ihre Füße richtig zu pflegen. Egal ob Junge Menschen, im Alter, während der Schwangerschaft oderbedingt durch Sport (wie Fußball oder Wandern).
Auch Schmerzstellen wie eingewachsenen Zehnagel, Hühneraugen oder Druckstellen. Diese Behandlungen werden vollständig privat gezahlt. Wenn Sie Privatversichert sind oder eine Zusatzversicherung für Podologische Behandlungen haben, kann dies auch von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, dies gilt vorab abzuklären. Ein Privatrezept bekommen Sie von mir als sektorale Heilpraktikerin.
Egal ob Sie an Fußproblemen im Alter, während der Schwangerschaft, bedingt durch Sport (wie Fußball oder Wandern) leiden, einen eingewachsenen Zehnagel, Hühneraugen oder Probleme mit Hornhaut haben – wir finden die richtige Therapiemethode für Sie! Auch Kinder sind herzlich willkommen.
Wie lange bleibt eine ärztliche Verordnung zur Podologie gültig?
Ab dem Tag, an dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Verordnung zur Podologie ausstellt, müssen Sie die Behandlung bei einer zugelassenen Praxis innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen. Bei einem dringenden Behandlungsbedarf kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vermerken, dass die Behandlung bereits innerhalb von 14 Tagen beginnen muss. Wenn Sie die Behandlung nicht innerhalb der festgelegten Frist beginnen, verliert die ärztliche Verordnung ihre Gültigkeit.
Sind die Behandlungen schmerzhaft?
Die meisten podologischen Behandlungen sind schmerzfrei. Bei schmerzhaften Zuständen achte ich stets darauf, Ihr Unbehagen zu minimieren. Sollte eine Behandlung unangenehm sein, können spezielle Techniken und Hilfsmittel zur Schmerzlinderung eingesetzt werden.


Wie oft sollte ich zur podologischen Behandlung kommen?
Die Häufigkeit der Besuche hängt von der Art und Schwere Ihrer Fußprobleme ab. Einige Patienten benötigen regelmäßige Behandlungen alle paar Wochen, während andere nur gelegentlich zur Kontrolle oder Behandlung kommen müssen. Ihr Podologe wird Ihnen eine Empfehlung aussprechen.
In welchen Fällen verordnen Ärztinnen und Ärzte die podologische Fußpflege?
Die Podologie gehört zu den anerkannten Heilmitteln. Ärztinnen und Ärzte können sie grundsätzlich dann verordnen, wenn bei der Patientin oder bei dem Patienten ohne Behandlung eine unumkehrbare Schädigung an den Füßen zu erwarten ist.
Bei diesen Diagnosen ist die ärztliche Verordnung zur Podologie – und damit die Übernahme der Therapiekosten – möglich:
- Diabetisches Fußsyndrom (Diagnosegruppe DF)
- Fußsyndrom bei Neuropathien (Diagnosegruppe NF)
- Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen (Diagnosegruppe QF)
Je nach Diagnose kann die Ärztin oder der Arzt bei der Verordnung zur Podologie festlegen, wie viele Einzelbehandlungen die Patientin oder der Patient in welchem zeitlichen Abstand erhalten soll.
Unter welchen Voraussetzungen zahlt die AOK die Therapiekosten?
Die AOK übernimmt die Therapiekosten, wenn die podologische Therapie von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurde. Ab 18 Jahren zahlen Versicherte allerdings eine Zuzahlung. Das heißt:
- Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die AOK die Kosten in voller Höhe.
- Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, zahlt 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung hinzu. Nur zuzahlungsbefreite Versicherte brauchen keine Zuzahlung leisten.
Welche Heilmittel bei welcher Erkrankung verordnet werden dürfen, ist im Heilmittelkatalog geregelt.
Welche Hygienemaßnahmen werden in der Praxis getroffen?
In meiner Podologie Praxis in Pfarrkirchen legen wir großen Wert auf Hygiene und Sicherheit. Alle Instrumente werden nach jeder Behandlung gründlich in einem Ultraschallbad gereinigt und desinfiziert. Anschließend wird jedes einzelne Besteckt Set in speziell dafür vorgesehenen Tüten eingeschweißt und sterilisiert. Alle Prozesse werden zudem maschinell dokumentiert. Die Behandlungsräume werden nach jedem Patienten gereinigt und desinfiziert. In meiner Podologie Praxis vertreten wir höchste Hygienestandards.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Wir bitten Sie um eine telefonische Terminvereinbarung. So können Anliegen und bestehende, schmerzhafte Probleme schnell kommuniziert und ein passender Termin gefunden werden . Unsere Kontaktinformationen finden Sie hier. Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Gut zu wissen!



2023 habe ich die Zusatzausbildung zum „sektoralen Heilpraktiker für Podologie“ erfolgreich abgeschlossen.
In Folge dieser Zusatzausbildung kann ich nun auf dem Gebiet der Podologie heilpraktisch für Sie tätig werden und bin in der Lage, eigenständig ein Privatrezept für die Podologie-Therapie auszustellen.

Sabrina Englmeier
Podologie Praxis
Dr. Bayer Str. 2
84347 Pfarrkirchen
Mail: info@podologie-pfarrkirchen.de
Telefon: 08561 9892960
Termine nach Vereinbarung!